a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
c) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 cm3 und einer bbH von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 KW
Mindestalter: zu a) 24 bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klassen A2 / zu b und c) 21
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg die nicht von einen Kraftrad mit einer Leistung von über 70 KW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klasse: A1, AM
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
Nur im Inland - Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz: mindestens 5 Jahre Klasse B
Hinweis: Die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Klasse, sondern nur eine Ausdehnung der Klasse B und somit auch kein Aufstieg zu A2 nach zwei Jahren möglich!
a) leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einen Hubraum von max 50 cm3 und einer bbH von max. 45 km/h und einer Leistung von max 4 KW
b) dreirädrige Kleinkrafträder mit einen Hubraum von max 50 cm3 (Fremdzündungsmotoren)/ 500 cm3 (Selbstzündungsmotoren) und einer bbH von max. 45 km/h und einer Leistung von max 4 KW, Leermasse max. 270 kg und nicht mehr als 2 Sitzplätze
c) leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einen Hubraum von max 50 cm3 (Fremdzündungsmotoren)/ 500 cm3 (Selbstzündungsmotoren) und einer bbH von max. 45 km/h, Leermasse max. 425 kg und nicht mehr als 2 Sitzplätze, Leistung max. 6KW (4KW Straßen-Quads)
Mindestalter: 15 Jahre*
* bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland
einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor (auch ohne Tretkurbeln),
zwei und dreirädrige Kraftfahrzeuge
maximal 25 km/h bbH,
Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Minestalter : 15 Jahre
Hier können Sie sich unverbindlich bei der Fahrschule Frank voranmelden. Dadurch wird später bei der persönlichen Anmeldung in der Fahrschule der Vorgang vereinfacht. Bitte bringen Sie dann Ihren Personalausweis und bei vorhandenem Vorbesitz den Führerschein zur endgültigen Anmeldung mit.
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Grundsätzliches
Anmeldung frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Weitere zur Anmeldung benötigten Unterlagen, finden Sie in unserer Checkliste.
Der nächste Staplerkurs findet am Sa. 12.10.2024 ab 08:00 Uhr in Knetzgau statt. Mehr Information finden Sie hier.
Hier können Sie sich zu einen oder mehrere Berufskraftfahrermodule bei der Fahrschule Frank anmelden.
Hinweis: Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn Sie von uns eine Bestätigung bekommen haben.
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26.10.2024 | Modul 1 | Eco-Training & Assistenzsysteme |
09.11.2024 | Modul 2 | Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber |
16.11.2024 | Modul 3 | Gefahrenwahrnehmung |
23.11.2024 | Modul 4 | Schadensprävention |
14.12.2024 | Modul 5 | Sicherheit für Ladung und Fahrgast |
Hier können Sie sich zu einem Gefahrgutkurs bei der Fahrschule Frank anmelden.
Hinweis: Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn Sie von uns eine Bestätigung bekommen haben.
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