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Begleitendes Fahren ab 17

Das begleitende Fahren ab 17 ermöglicht es Fahrschülern, bereits ein Jahr vor der Volljährigkeit einen Führerschein zu erwerben und bis zum 18. Geburtstag in Begleitung eines erfahrenen Autofahrers schon wertvolle Erfahrung im Straßenverkehr zu sammeln. Diese Möglichkeit steht seit September 2005 in Bayern zur Verfügung.

 

Ausbildung

 

Ab welchem Alter kann man sich für das "Begleitete Fahren ab 17" anmelden bzw. darf man ausgebildet werden?

Ab 16 ½ Jahren.

 

Wie lange muss in Begleitung gefahren werden?

Bis zum 18. Geburtstag.

 

Kann man mit 16 ½ Jahren eine Ausbildung für die "Doppelklasse" B und A2 machen?

Nein. Mit der Ausbildung für die Klasse A2 kann erst mit 17 ½ Jahren begonnen werden. Die Klassen BF17 und A1 könnte kombiniert werdern.

Welche besonderen Vorschriften gibt es für die Ausbildung für das "Begleitete Fahren"?

Keine. Die Fahrschüler sind auszubilden wie jeder Bewerber der Klasse B bzw. BE.

 

Prüfung

 

Gibt es besondere Vorschriften für die Prüfung?

Nein.

 

Ab wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden?

3 Monate vor dem 17. Geburtstag.

 

Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?

1 Monat vor dem 17. Geburtstag.

 

Haben die Erziehungsberechtigten Einfluss auf die Begleitperson?

Mit der Zustimmung der Erziehungsberechtigten, die Begleiterfunktion bei ihren Kindern durch andere Personen ausüben zu lassen, haben die Erziehungsberechtigten keinen Einfluss mehr auf die Begleitpersonen.

"Prüfungsbescheinigung" und "Kartenführerschein"

 

Bekommt man nach bestandenen Prüfung einen Kartenführerschein?

Nein, man erhält eine „Prüfungsbescheinigung“, in der die Begleitpersonen eingetragen sind.

Solange der Fahrer nicht im Besitz des Kartenführerscheins ist, darf er nur in Begleitung der eingetragenen Begleitperson ein Fahrzeug der Klasse B, B96 oder BE führen. Diese Auflage entfällt mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

 

Enthält die "Prüfungsbescheinigung" ein Foto des Fahrerlaubnisinhabers?

Nein, deshalb ist beim Fahren immer der Personalausweis (oder Reisepass) mitzuführen.

 

Wird der "Kartenführerschein" von der Behörde automatisch mit 18 zugesandt?

Nein, es muss schriftlich beantragt werden oder persönlich abgeholt werden.

 

Was ist, wenn jemand seinen "Kartenführerschein" bis zum 18. Geburtstag noch nicht erhalten hat?

Er darf bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag mit der „Prüfungsbescheinigung“ fahren. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag.

Probezeit

 

Wann beginnt beim "Begleiteten Fahren" die Probezeit?

Sofort mit Erteilung der Fahrerlaubnis (der "Prüfungsbescheinigung").

 

Wie lange dauert beim "Begleiteten Fahren" die Probezeit?

Wie beim "normalen" erstmaligen Fahrerlaubniserwerb zwei Jahre.

Begleiter

 

Wer darf den Fahrerlaubnisinhaber begleiten?

Die Anforderungen an die Begleiter sind folgende:

 

Mindestalter: 30 Jahre

Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B: seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen)

Eintragungen im Fahreignungsregister: maximal einen Punkt

 

Wenn der Begleiter während der letzten 5 Jahre ein Fahrverbot hatte, ist dann der Besitz der Fahrerlaubnis unterbrochen?

Nein, da der Begleiter trotz Fahrverbots weiterhin im Besitz der Fahrerlaubnis war.

 

Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt?

Nein, es muss aber jeder Begleiter in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.

 

Können nachträglich Begleitpersonen eingetragen werden?

Dies ist grundsätzlich möglich. In diesen Fällen muss eine neue Bescheinigung ausgestellt werden. Die entsprechende Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist vorher einzuholen.

 

Muss der Begleiter an einer Einweisung teilnehmen?

Die Teilnahme an einer Einweisung wird empfohlen; sie ist nicht verpflichtend vorgeschrieben.

 

Wie lange soll eine solche Einweisung dauern?

Das Bayerische Staatsministerium empfiehlt, dass diese vorbereitende Einweisung mindestens 90 Minuten betragen soll.

 

Was soll in der Einweisung vermittelt werden?

Der Inhalt der Einweisung soll mindestens den Hinweis zu den Aufgaben des Begleiters (kein Hilfsfahrlehrer), rechtliche Hinweise zum Minderjährigenrecht und zum Strafrecht (z.B. gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, etc.), Einflussmöglichkeit der Eltern, Regelungen bezüglich Alkohol und Drogen usw. enthalten. Empfehlenswert ist, die Schulung für Begleiter und Fahranfänger gemeinsam durchzuführen.

Bei ausreichender Teilnehmerzahl findet ein Einweisungsseminar auch in der Fahrschule Frank statt. Bei Interesse bitte anfragen.

 

Darf jede Person, die diese Voraussetzungen erfüllt, einen Fahranfänger begleiten?

Nein, die Begleiter müssen namentlich benannt und in der Prüfungsbescheinigung des Fahrerlaubnisinhabers eingetragen werden.

 

Darf eine Begleitperson während eines Fahrverbot begleiten?

Nein. Während eines Fahrverbots darf eine Begleitperson nicht begleiten.

Bei Nichtbeachtung könnte der Begleitete ein Ordnungswidrigkeitsverfahren bekommen, da die Fahrerlaubnis des Begleiters nicht nachgewiesen werden kann. Im ungünstigsten Fall wäre auch die Entziehung der Fahrerlaubnis des Fahranfängers nicht auszuschließen.

 

Muss die Begleitperson neben dem Fahrer sitzen?

Es ist gesetzlich nicht festgelegt, wo die Begleitperson im Fahrzeug Platz nehmen muss. Wir empfehlen jedoch die Begleitung vom Beifahrersitz aus!

 

Welche Vorschriften muss der Begleiter im Bezug auf Alkohol beachten?

Er darf auf keinen Fall die 0,5-Promille-Grenze erreichen und er darf nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen.

 

Welche Folgen hat es, wenn der Begleiter 0,5 Promille oder mehr hat oder andere Auflagen nicht erfüllt?

Die Folgen hat in erster Linie der Fahrerlaubnisinhaber zu tragen: Seine Fahrerlaubnis kann widerrufen werden.

Weitere Fragen

 

Welche Konsequenzen hat es für den Fahrerlaubnisinhaber, wenn er ohne Begleiter fährt?

Seine Fahrerlaubnis ist zu widerrufen.

 

Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen?

Die Klassen AM und L.

 

Dürfen diese Fahrzeuge dann ohne Begleitung geführt werden?

Ja, weil der Bewerber das erforderliche Mindestalter bereits erreicht hat.

 

Welche Konsequenzen hat der Widerruf der Fahrerlaubnis für die eingeschlossenen Klassen AM und L?

Ein Widerruf der Fahrerlaubnis des Begleiteten Fahrens ab 17 hat zur Folge, dass auch die eingeschlossenen Klassen AM, und L widerrufen werden. Liegt ein Vorbesitz, z.B. der Klasse A1 oder T vor, so bleiben diese Klassen jedoch erhalten.

 

Wann darf nach der Entziehung eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden?

Wenn der Bewerber unbeschadet der übrigen Voraussetzungen für eine Neuerteilung an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 StVG (ASF) teilgenommen hat.

 

Was ist bezüglich der Kfz-Versicherung zu beachten?

Wenn ein Fahrzeug für das Begleitete Fahren eingesetzt wird, muss dies unbedingt der Versicherung gemeldet werden, wenn vertraglich ein Mindestalter für den Fahrer (i. d. R. über 23 Jahre) vereinbart wurde. Es kann sonst im Schadensfall zu Problemen kommen. Es sollte deshalb die Versicherungs-Police geprüft werden.

Führerschein Ausbildung

Hier können Sie sich unverbindlich bei der Fahrschule Frank voranmelden. Dadurch wird später bei der persönlichen Anmeldung in der Fahrschule der Vorgang vereinfacht. Bitte bringen Sie dann Ihren Personalausweis und bei vorhandenem Vorbesitz den Führerschein zur endgültigen Anmeldung mit.

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Grundsätzliches

Anmeldung frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich

Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters

Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters  

Weitere zur Anmeldung benötigten Unterlagen, finden Sie in unserer Checkliste.

 

Persönliche Daten
Angaben zum Führerschein
Stapler
Kran/Hubarbeitsbühne

Staplerausbildung

Der nächste Staplerkurs findet am Sa. 20.04.2024 ab 08:30 Uhr in Knetzgau statt. Mehr Information finden Sie hier.

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Angaben zur Weiterbildung
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Berufskraftfahrer

Hier können Sie sich zu einen oder mehrere Berufskraftfahrermodule bei der Fahrschule Frank anmelden.

Hinweis: Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn Sie von uns eine Bestätigung bekommen haben.

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Gefahrgut

Hier können Sie sich zu einem Gefahrgutkurs bei der Fahrschule Frank anmelden.

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