Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
Mindestalter: 24 Jahre *
*)
a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km wenn der Bewerber eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/-in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen hat;
b) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe c bei Fahrten ohne Fahrgäste
c) bereits mit 20 Jahren wenn der Bewerber eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/-in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbares durchlaufen oder abgeschlossen hat;
d) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;
e) bereits mit 21 Jahren für Fahrer:
- von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten eingesetzt werden und
- von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden;
f) bereits mit 23 Jahren nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.
Vorbesitz: Klasse B
Eingeschlossene Klasse: D1
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt - auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
Mindestalter: 21 Jahre / 18 Jahre*
* für Bewerber, welche eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/-in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.
Vorbesitz: Klasse B
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zG
Mindestalter: 24 Jahre*
*)
a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km wenn der Bewerber eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/-in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen hat;
b) bereits mit 20 Jahren wenn der Bewerber eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/-in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen hat;
c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;
d) bereits mit 23 Jahren nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.
Vorbesitz: Klasse D
Eingeschlossene Klassen: D1E, BE
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zG.
Mindestalter: 21 Jahre / 18 Jahre*
* für Bewerber, welche eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/-in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.
Vorbesitz: Klasse D1
Eingeschlossene Klassen: BE
Hinweis: Bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung ist in der Regel zusätzlich zum Führerschein der Nachweis einer Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG erforderlich.
Hier können Sie sich unverbindlich bei der Fahrschule Frank voranmelden. Dadurch wird später bei der persönlichen Anmeldung in der Fahrschule der Vorgang vereinfacht. Bitte bringen Sie dann Ihren Personalausweis und bei vorhandenem Vorbesitz den Führerschein zur endgültigen Anmeldung mit.
Füllen Sie dazu die folgenden Felder aus und klicken Sie auf 'Abschicken'.
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Grundsätzliches
Anmeldung frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Weitere zur Anmeldung benötigten Unterlagen, finden Sie in unserer Checkliste.
Hier können Sie sich zu einen oder mehrere Berufskraftfahrermodule bei der Fahrschule Frank anmelden.
Hinweis: Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn Sie von uns eine Bestätigung bekommen haben.
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26.10.2024 | Modul 1 | Eco-Training & Assistenzsysteme |
09.11.2024 | Modul 2 | Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber |
16.11.2024 | Modul 3 | Gefahrenwahrnehmung |
23.11.2024 | Modul 4 | Schadensprävention |
14.12.2024 | Modul 5 | Sicherheit für Ladung und Fahrgast |
Hier können Sie sich zu einem Gefahrgutkurs bei der Fahrschule Frank anmelden.
Hinweis: Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn Sie von uns eine Bestätigung bekommen haben.
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