Kraftwagen, ausgenommen Kfz der Klasse AM,A1,A2, A, D1 und D über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer den Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger max. 750 kg zgM)
Hinweis: §4a FeV (Zweckbestimmung) beachten
Mindestalter: 21 Jahre / 18 Jahre*
*) gilt nur für Fahrer:
- die die Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben
- sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer/-in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbaren Ausbildungsberuf befinden bzw. die Ausbildung abgeschlossen haben.
- von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten eingesetzt werden und
- von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
Vorbesitz: Klasse B
Eingeschlossene Klasse: C1
Kraftwagen, ausgenommen Kfz der Klasse AM,A1,A2, A, D1 und D, über 3,5 t zgM aber nicht mehr als 7,5 t zgM die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer den Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger max. 750 kg zgM)
Hinweis: §4a FeV (Zweckbestimmung) beachten
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zgM von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter: 21 Jahre / 18 Jahre*
*) gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer/-in“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden, bzw. die Ausbildung abgeschlossen haben.
Vorbesitz: Klasse C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D: DE
--> Zur Ausbildung der Klasse CE
a) Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zG) mit einem Anhänger über 750 kg zG,
b) Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zG) mit einem Anhänger über 3,5 t zG.
Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max. 12 t.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse C1
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E
Hinweis: Bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung ist in der Regel zusätzlich zum Führerschein der Nachweis einer Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG erforderlich.
Hier können Sie sich unverbindlich bei der Fahrschule Frank voranmelden. Dadurch wird später bei der persönlichen Anmeldung in der Fahrschule der Vorgang vereinfacht. Bitte bringen Sie dann Ihren Personalausweis und bei vorhandenem Vorbesitz den Führerschein zur endgültigen Anmeldung mit.
Füllen Sie dazu die folgenden Felder aus und klicken Sie auf 'Abschicken'.
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Grundsätzliches
Anmeldung frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Weitere zur Anmeldung benötigten Unterlagen, finden Sie in unserer Checkliste.
Hier können Sie sich zu einen oder mehrere Berufskraftfahrermodule bei der Fahrschule Frank anmelden.
Hinweis: Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn Sie von uns eine Bestätigung bekommen haben.
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26.10.2024 | Modul 1 | Eco-Training & Assistenzsysteme |
09.11.2024 | Modul 2 | Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber |
16.11.2024 | Modul 3 | Gefahrenwahrnehmung |
23.11.2024 | Modul 4 | Schadensprävention |
14.12.2024 | Modul 5 | Sicherheit für Ladung und Fahrgast |
Hier können Sie sich zu einem Gefahrgutkurs bei der Fahrschule Frank anmelden.
Hinweis: Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn Sie von uns eine Bestätigung bekommen haben.
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